Kündigung in Rheine erhalten? Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in der Nähe.
Sie arbeiten in Rheine oder wohnen dort – und haben gerade Ihre Kündigung erhalten. Jetzt läuft die Uhr. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist absolut – sie kann nicht verlängert werden.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich schwerpunktmäßig Arbeitnehmer aus Rheine und dem gesamten Kreis Steinfurt. Meine Kanzlei liegt in Ibbenbüren – von Rheine aus in rund 20 Minuten erreichbar. Ein persönliches Erstgespräch ist auf Wunsch auch telefonisch möglich.
Was ich für Sie prüfe
Eine Kündigung kann aus vielen Gründen unwirksam sein: fehlende Sozialauswahl, fehlerhafte Betriebsratsanhörung, formale Mängel oder das schlichte Fehlen eines triftigen Kündigungsgrundes. Ich analysiere Ihren Fall und erkläre Ihnen klar, welche Möglichkeiten Sie haben.
Das zuständige Gericht: Arbeitsgericht Rheine
Arbeitnehmer aus Rheine klagen beim Arbeitsgericht Rheine (Dutumer Str. 5, 48431 Rheine, Tel. 05971 9271-0). Das Gericht ist für den gesamten Kreis Steinfurt zuständig. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Ich übernehme das für Sie – vollständig und fristgerecht.
Auch bei Lohnansprüchen und Aufhebungsverträgen
Sie haben noch ausstehenden Lohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung offen? Oder Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was der Vertrag wirklich bedeutet.
Wichtig: Die 3-Wochen-Frist läuft ab dem Tag der Kündigung – nicht erst ab dem letzten Arbeitstag.
Rufen Sie mich jetzt an: (05451) 965 70 – oder schreiben Sie mir über WhatsApp.
Christian Koll, LL.M.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Münsterstraße 41 · 49479 Ibbenbüren · ☎ (05451) 965 70