Die Kündigung kam unerwartet oder war schon länger befürchtet – in jedem Fall stehen Betroffene unter Schock und wissen oft nicht, was jetzt zu tun ist. Dabei ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Die ersten sieben Tage nach einer Kündigung können darüber entscheiden, ob Sie Ihre Rechte vollumfänglich wahren oder wichtige Ansprüche verlieren. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Tag 1: Ruhe bewahren und die Kündigung prüfen
Als erstes gilt: Unterschreiben Sie nichts und geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab. Lesen Sie die Kündigung sorgfältig durch und prüfen Sie folgende Punkte: Ist die Kündigung schriftlich und im Original? Mündliche Kündigungen sind nach § 623 BGB unwirksam. Wer hat unterschrieben – und hatte diese Person Vollmacht? Wurde eine eventuelle Vollmacht beigefügt? Ist ein Kündigungsgrund angegeben? (Bei einer ordentlichen Kündigung ist das nicht zwingend erforderlich, kann aber Rückschlüsse erlauben.)
Tag 1–2: Frist notieren und Anwalt kontaktieren
Notieren Sie sofort das Datum des Zugangs der Kündigung – nicht das Datum auf dem Dokument, sondern der Tag, an dem sie Ihnen tatsächlich zugegangen ist. Ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Drei Wochen klingen lang – sind es aber nicht, wenn man die Beratung, Prüfung und Klageeinreichung einrechnet.
Tag 1–3: Bei der Agentur für Arbeit melden
Melden Sie sich spätestens am dritten Tag nach Erhalt der Kündigung persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Diese Meldepflicht ergibt sich aus § 38 SGB III. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Tag 2–5: Unterlagen zusammenstellen
Für eine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen Sie folgende Unterlagen: den Arbeitsvertrag inklusive aller Zusatzvereinbarungen und Änderungen, alle Abmahnungen der letzten Jahre, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, das Kündigungsschreiben im Original sowie – falls vorhanden – Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann die rechtliche Beratung erfolgen.
Tag 3–7: Rechtsschutzversicherung informieren
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, informieren Sie diese unverzüglich. Viele Policen decken arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab, was bedeutet, dass die Kosten für den Rechtsanwalt vollständig übernommen werden. Manche Versicherungen verlangen eine vorherige Deckungsanfrage – klären Sie dies schnellstmöglich.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten
Vermeiden Sie folgende häufige Fehler: Unterzeichnen Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne diesen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Geben Sie keine schriftlichen Erklärungen ab, in denen Sie die Kündigung akzeptieren. Führen Sie keine unkontrollierten Gespräche mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Informieren Sie andere Kollegen nicht vorschnell über Ihre Pläne.
Fazit: Jetzt handeln
Die ersten sieben Tage nach einer Kündigung sind entscheidend. Mit dem richtigen Vorgehen sichern Sie sich alle Optionen – von der Weiterbeschäftigung bis zur maximalen Abfindung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ibbenbüren stehe ich Ihnen kurzfristig für eine Erstberatung zur Verfügung.
Rechtsanwalt Christian Koll – Fachanwalt für Arbeitsrecht | Münsterstr. 41, 49479 Ibbenbüren | Tel.: (05451) 965 70