Nach einer Kündigung stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem noch nicht genommenen Urlaub? Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen der offene Urlaub in Geld ausgezahlt werden muss, wenn er nicht mehr genommen werden kann. Dieser Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist ein häufig übersehenes und unterschätztes Recht.
Was ist Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung bedeutet die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs in Geld. Sie ist in § 7 Abs. 4 BUrlG geregelt und entsteht, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche) und nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für vertraglich vereinbarten Mehrurlaub, sofern dieser keine abweichenden Regelungen enthält.
Wann entsteht der Anspruch?
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch Resturlaub besteht, der nicht mehr genommen werden kann. Dies ist typischerweise der Fall bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder sogar dem Versterben des Arbeitnehmers. Wichtig: Der Abgeltungsanspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer an der Urlaubsnahme aus gesundheitlichen Gründen gehindert war – er gilt allgemein bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Urlaubsentgelts, also des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (bzw. dem Zeitpunkt der Beendigung). Ein Urlaubstag entspricht dem Urlaubsentgelt geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage im Berechnungszeitraum, multipliziert mit den ausstehenden Urlaubstagen. Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto entspricht ein Urlaubstag bei 20 Tagen Jahresurlaub also grob 150 Euro brutto.
Verfall und Ausschlussfristen beachten
Urlaubsabgeltungsansprüche können durch arbeitsvertragliche Ausschlussfristen verfallen. Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. Auch tarifvertragliche Ausschlussfristen sind zu beachten. Prüfen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig und handeln Sie rechtzeitig.
Urlaubsabgeltung einfordern
Zahlt der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung nicht, sollten Sie diesen Anspruch schriftlich geltend machen und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ibbenbüren helfe ich Ihnen, alle offenen Ansprüche nach einer Kündigung vollständig zu erfassen und durchzusetzen – von der Urlaubsabgeltung bis zur Abfindung.