Wer als Arbeitnehmer aus Ibbenbüren sein Recht durchsetzen möchte – sei es wegen einer Kündigung, ausstehender Lohnansprüche oder einer Abmahnung – muss in der Regel vor dem Arbeitsgericht Rheine klagen. Viele Menschen haben noch nie ein Gericht betreten und wissen nicht, was sie dort erwartet. Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick.
Warum das Arbeitsgericht Rheine?
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich nach dem Sitz des Betriebs oder dem gewöhnlichen Arbeitsort des Arbeitnehmers. Da Ibbenbüren zum Bezirk des Arbeitsgerichts Rheine gehört, ist dieses für die überwiegende Mehrzahl der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von Arbeitnehmern aus Ibbenbüren und dem nördlichen Kreis Steinfurt zuständig.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst findet ein Gütetermin statt – in der Regel vier bis sechs Wochen nach Klageeinreichung. Der Gütetermin ist eine informelle Verhandlung, bei der der Richter auf eine gütliche Einigung hinwirkt. Über 60 Prozent aller arbeitsgerichtlichen Verfahren enden bereits im Gütetermin durch einen Vergleich. Kommt keine Einigung zustande, folgt eine Kammerverhandlung, bei der das Gericht ggf. nach Beweisaufnahme ein Urteil fällt.
Kein Anwaltszwang – aber anwaltliche Vertretung empfehlenswert
Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang – Arbeitnehmer können sich also selbst vertreten. In der Praxis ist eine anwaltliche Vertretung dennoch dringend empfehlenswert: Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die lokalen Unternehmen und Branchen, weiß welche Vergleichssummen realistisch sind und kann den Gütetermin strategisch optimal nutzen. Arbeitnehmer ohne Anwalt erzielen statistisch schlechtere Ergebnisse.
Kostenregelung in erster Instanz
Ein wichtiges Merkmal des Arbeitsgerichtsprozesses: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet: Selbst wenn Sie gewinnen, bekommen Sie Ihre Anwaltskosten nicht vom Arbeitgeber erstattet. Umgekehrt müssen Sie bei einer Niederlage nur die Gerichtskosten tragen, nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist gut abgesichert.
Die wichtigste Frist: Drei Wochen nach Kündigung
Die wichtigste Frist im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Rheine eingehen. Eine Versäumung dieser Frist hat den endgültigen Verlust des Klagerechts zur Folge – die Kündigung gilt dann als von Anfang an wirksam.
Berufungsinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm
Gegen Urteile des Arbeitsgerichts Rheine kann in zweiter Instanz Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt werden. In der Berufungsinstanz besteht Anwaltszwang. Letzte Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuständig ist.
Ihr Rechtsanwalt für das Arbeitsgericht Rheine
Als Rechtsanwalt in Ibbenbüren vertrete ich Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Rheine. Ich kenne das Verfahren, die zuständigen Kammern und die realistischen Ergebnisse in der Region. Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung vor sich haben, sprechen Sie mich an – je früher, desto besser.
Weiterführende Informationen: Um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden, lohnt es sich zunächst zu prüfen, ob eine Abfindung außergerichtlich erzielt werden kann. Informieren Sie sich auch darüber, was eine ordentliche Kündigung unwirksam macht, oder ob eine betriebsbedingte Kündigung alle Voraussetzungen erfüllt. Bei Lohnstreitigkeiten lesen Sie auch unsere Artikel zu Lohnrückstand und Urlaubsabgeltung.
Rechtsanwalt Christian Koll
Münsterstr. 41
49479 Ibbenbüren
Tel.: (05451) 965 70